Allgemeine Informationen - keine persönliche Beratung

Von Sint Maarten aus arbeiten als Einwohner aus Frankreich

Ein erster Eindruck davon, was Remote-Arbeit in Sint Maarten bedeutet, wenn dein Lebensmittelpunkt Frankreich ist. Das ist allgemeine Orientierung, keine persönliche Antwort.

Auf einen Blick

Remote-Work-Freundlichkeit

3 von 5 für Remote-Work-Freundlichkeit

Nomadenvisum

Kein eigenes Nomadenvisum

Standardmäßig visumfreie Tage

90 Tagefür die meisten Staatsangehörigkeiten

Steuerkomplexität

4 von 5 für Steuerkomplexität

Regelabdeckung

45 Regeln in der Engine für dieses Land.

12 von 24 Rechtsgebieten für Sint Maarten erfasst

Daten zuletzt geprüft am 21. Sept. 2026

Was die Regeln über Sint Maarten sagen

Die Regeln unten prägen einen Aufenthalt in Sint Maarten am häufigsten, in klaren Worten und mit der Quelle dahinter. Dein eigener Bericht sagt dir, welche davon für dich gelten.

  1. Significant issueEinwanderung und Visum

    Ein EU-Pass gibt dir kein Recht, über das Besucherfenster hinaus zu bleiben oder in Sint Maarten zu arbeiten

    Sint Maarten ist ein Überseeisches Land und Gebiet (ÜLG), das der EU nach dem Ratsbeschluss (EU) 2021/1764 vom 5. Oktober 2021 assoziiert ist, kein EU-Mitgliedstaat und kein Gebiet in äußerster Randlage. Aufgrund seiner Autonomie im Königreich und im europäischen Recht führt es über die Landsverordening toelating en uitzetting (LTU) ein eigenes Einreise-, Aufenthalts- und Ausweisungsregime, vollständig außerhalb der EU-Freizügigkeit. Es gibt hier kein EU-Recht auf Einreise, Aufenthalt oder Arbeit für deutsche, spanische, belgische, portugiesische, französische, italienische oder polnische Staatsangehörige, sobald ein Aufenthalt über das Besucherfenster hinausgeht oder Arbeit beinhaltet, und diese Recherche fand die gegenteilige Behauptung oft genug veröffentlicht, dass es hier klar gesagt werden muss: Wer dir erzählt, die EU-Staatsbürgerschaft erlaube dir, langfristig zu bleiben, zu arbeiten oder in Sint Maarten ohne Genehmigung zu wohnen, liegt falsch.

  2. Significant issueSozialversicherung

    Zwischen den Niederlanden und Sint Maarten besteht überhaupt keine Sozialversicherungskoordination

    Verordnung 883/2004 gilt hier nicht, Sint Maarten ist ein ÜLG außerhalb des EU-Koordinierungsbereichs, und es gibt kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen zwischen den Niederlanden und Sint Maarten, so wie die BRNSM es für Steuern regelt. Es gibt keine A1-Bescheinigung, kein E101, keine Entsendungsbefreiung, keine Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und keine EHIC. Wenn ein Arbeitnehmer eines niederländischen Arbeitgebers in Sint Maarten arbeitet und beide Systeme Versicherungsschutz beanspruchen, ist das Ergebnis eine doppelte Beitragspflicht, nur lösbar durch einseitige innerstaatliche Entlastung, wo eine solche existiert, nicht durch irgendein Koordinierungsinstrument.

  3. Significant issueWegzug: Wegzugsteuer und Bindungen

    Die Wegzugsteuer, die tatsächlich zubeißt, ist niederländisch, und die BRNSM erweitert ihre Reichweite auf 10 Jahre

    Bei der Auswanderung aus den Niederlanden wird ein wesentlich Beteiligter so behandelt, als hätte er seine Anteile veräußert, eine fictieve vervreemding (fiktive Veräußerung), und erhält einen conserverende aanslag (konservierenden Steuerbescheid) mit aufgeschobener Zahlung. Für Auswanderungen nach dem 15. September 2015 gilt dieser Bescheid unbegrenzt, der frühere Verfall nach 10 Jahren wurde für spätere Auswanderungen abgeschafft. Daneben bewahrt BRNSM Artikel 13, Absatz 5, das niederländische innerstaatliche Recht, die Wertsteigerung dieser Anteile zu besteuern, wenn die Person vor weniger als 10 Jahren ausgewandert ist, erhöht von 5 Jahren unter der alten BRK. Sint Maarten selbst erhebt hier nichts, das ist vollständig ein Mechanismus auf niederländischer Seite, aber es ist das größte steuerliche Ereignis, dem ein umziehender Geschäftsführer-Hauptgesellschafter oder Gründer wahrscheinlich begegnet.

  4. Significant issueArbeitserlaubnis

    Jede nicht-niederländische Staatsangehörigkeit braucht eine Arbeitserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis als Selbstständiger, mit echten Strafen beim Überspringen, sofern keine Ausnahme gilt

    Artikel 2 der LAV macht es zur Pflicht des Arbeitgebers, nicht des Arbeitnehmers, eine tewerkstellingsvergunning zu beschaffen, bevor ein Ausländer als Arbeitnehmer arbeitet. Der Antrag geht an den Minister für Gesundheit, soziale Entwicklung und Arbeit, mit einer Entscheidung innerhalb von 6 Wochen nach Artikel 5, und Genehmigungen können nach Artikel 7 für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum erteilt werden. Ein echt selbstständiger nicht-niederländischer Staatsangehöriger braucht stattdessen die Aufenthaltserlaubnis für 'het verrichten van arbeid als zelfstandige' nach Artikel 3 Buchstabe d. Artikel 19 setzt eine Höchststrafe von 3 Monaten Haft oder eine Geldstrafe von 100.000 Gulden bei Verstoß. Das gilt für einen deutschen, spanischen, französischen, italienischen, polnischen, britischen, kanadischen, australischen oder jeden anderen nicht-niederländischen Staatsangehörigen genau wie für jeden anderen ausländischen Arbeitnehmer, EU-Staatsbürgerschaft ändert hier nichts, außer dort, wo Artikel 3 die Person befreit: Buchstabe a erweitert die Van-rechtswege-Gründe der LTU (einschließlich Familienangehöriger zugelassener Personen), Buchstabe c deckt Personen ab, die unter ein Abkommen mit einer anderen Macht oder einen bindenden Beschluss einer internationalen Organisation fallen, und Buchstabe e deckt per Landsbesluit bestimmte Funktionskategorien ab.

  5. Significant issueVerlagerung deines Unternehmens

    Eine Umsatzsteuer von 5 Prozent auf den Bruttoumsatz, ohne Vorsteuerabzug, ist der eigentliche Spielverderber für ein Online-Geschäft

    Die Umsatzsteuer (TOT/BBO) erhebt 5 Prozent auf realisierten Umsatz nach dem Kassenprinzip, und die Vorsteuer kann nicht mit der abzuführenden Steuer verrechnet werden, es ist eine kumulative Umsatzsteuer, keine Mehrwertsteuer. Die Registrierung ist für jeden Unternehmer verpflichtend, weit gefasst definiert, selbst bei null steuerpflichtigem Umsatz, und auch ein nicht ansässiges Unternehmen, das Umsatz in Sint Maarten erzielt, muss sich registrieren. Anmeldung und Zahlung sind bis zum 15. des Folgemonats fällig, ohne Möglichkeit einer Fristverlängerung, und es gilt ein Standardzuschlag von 15 Prozent bei verspäteter Anmeldung oder Zahlung. Es wurde keine Bagatellgrenze für die Registrierung gefunden. Es bestehen mehr als 20 Befreiungen, unter anderem für Grundbedarfsgüter, Exporte, zur dauerhaften Wohnnutzung vermietete Immobilien und Gesundheitsversorgung, aber ein gewöhnliches Online-Dienstleistungsunternehmen erhält keine davon.

  6. Significant issueSteuerlicher Wohnsitz

    Ein echter Wohnsitz oder echte Bindungen hier machen dich zu einem Ansässigen, besteuert auf dein Welteinkommen, unabhängig von deiner Tagezählung

    Weil der Ansässigkeitstest von Sint Maarten auf Umständen statt auf Tagen beruht, kann das Vorhalten eines dauerhaften Wohnsitzes zur eigenen Nutzung, oder der Aufbau echter lokaler Bindungen wie Familie, Meldung oder wirtschaftlicher Basis, dich in die Ansässigkeit und die Besteuerung des Welteinkommens kippen lassen, selbst wenn du dieses Jahr kaum Zeit auf der Insel verbracht hast. Einmal ansässig, wird Einkommen nach der Tabelle mit sechs Stufen besteuert, die von 12,5 Prozent bis 47,5 Prozent reicht, bereits einschließlich des Inselzuschlags (opcenten), sodass nichts mehr zu den veröffentlichten Stufen hinzukommt.

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Was hier oft überrascht

  • Die EU-Bürgerschaft gibt hier keine Aufenthalts- oder Arbeitsrechte, dies ist ein überseeisches Land außerhalb der EU
  • Die Gewinnsteuer liegt bei 34,5 Prozent und die alten Offshore-Vehikel sind verschwunden
  • Auf der französischen Seite zu wohnen und auf der niederländischen zu arbeiten ändert jede Regel, die für dich gilt

Steuerabkommen zwischen Frankreich und Sint Maarten

Doppelbesteuerungsabkommen

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